AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Tierfotografien, Fotoreportagen und damit zusammenhängende Dienstleistungen

Einleitung

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der With the Wolves Photography gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt With the Wolves Photography (nachfolgend auch als Auftragnehmer) nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von Auftragnehmer hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

VERTRAGSPARTNER, ANSCHRIFT

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist die

With the Wolves Photography, vertreten durch
Tatjana Rößler

Breite Str. 16a

13187 Berlin.

Telefon: +49 172 6187639

E-mail: hello(at)withthewolves.com
Web:https://withthewolves.de

UMSATZSTEUER-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

DE815814458

VERTRAGSSCHLUSS

Ein Angebot an den Auftraggeber ist für With the Wolves Photography bezüglich des Termins der Fotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von Auftragnehmer durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber With the Wolves Photography ohne vorhergehendes Angebot von Auftragnehmer (With the Wolves Photography) stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmer akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • PREISE, VERSANDKOSTEN

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Bei Aufträgen zur Tierfotografie / Fotoreportage wird eine erste Anzahlung von 50% berechnet. With the Wolves Photography bestätigt den Auftrag zur Tierfotografie / Fotoreportage und den Betrag per
E-­Mail und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 5 Tagen per Überweisung fällig. sofern nichts anderes vereinbart wurde.   

Der  Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung und bestätigt dadurch noch einmal die  verbindliche Auftragsvergabe.

Die Restzahlung wird vom Auftragnehmer initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E­‐Mail zu erhalten.

An-­ und Abreisen vom Auftragnehmer erfolgen jeweils von Berlin (13187) oder Würzburg (97076) aus.  Die jeweiligen Reisekosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Übersteigt  die An-­ und Abreise vom Auftragnehmer den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenen Kilometer 0,35 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom  Auftraggeber ein Hotelzimmer in der Nähe des Produktionsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Produktionen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten.

Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. With the wolves Photography behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Für  eine spontane Verlängerung der  Aufnahme Produktionen  auf ausdrücklichen Wunsch  des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

  • EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-­‐Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum des Auftragnehmers.

  • AUSFÜHRUNG DER VERTRAGSPFLICHTEN

Der  Auftraggeber  wird darauf hingewiesen,  dass Fotos stets dem künstlerischen  Gestaltungsspiel- raum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Komorebi ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Insbesondere bei Halb-­‐ oder Ganztagesbuchungen sind dem Auftragnehmer oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden, sofern nichts gesondert vereinbart wurde.

With the wolves Photography verpflichtet sich nicht zur dauerhaften  Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-­‐Aufnahmen verbleiben bei dem Auftragnehmer und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

Bei Werbeproduktionen versichert der Auftraggeber, dass er an allen an with the wolves Photography übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs-­ und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Ver-­ öffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf  der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

  • GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG

Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben-­ und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind aus-­ geschlossen, soweit der Schaden nicht  durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens with the wolves Photography verursacht worden ist.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall vom Auftragnehmer kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

With the wolves Photography haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet der Auftragnehmer keinen Ersatz.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder

Druckereien etc. zu beauftragen. Der Auftragnehmer ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.

Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder-­ und Rückseite von Fotobüchern übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht haftbar gemacht  werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an den Auftragnehmer zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.

Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen.

Diese lautet:

Tatjana Rößler

Breite Str. 16a in 13187 Berlin

With the Wolves Photography wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den

gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung.

Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei dem Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen  können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes  und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von with the wolves Photography bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

NUTZUNGS-­‐ UND URHEBERRECHTE

Sämtliche  Nutzungs-­‐  und Urheberrechte  liegen auch nach Abschluss  einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei with the wolves Photography . Audio‐, Bild-­ und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei with the wolves Photography.

Wird  ein eingeschränktes  Nutzungs‐ oder Vervielfältigungsrecht  durch with the wolves Photography an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht zu machen.

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. sofern es keine gesonderte schriftliche Vereinbarung gibt. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an dem Auftraggeber über.

Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer.

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.

With the wolves Photography darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für den Auftragnehmer die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Fotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 15 % der Vertragssumme ebenfalls.

DATENSCHUTZ

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an den Auftragnehmer bekanntgegeben werden, ist with the wolves Photography berechtigt, diese zur  Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.

With the wolves Photography verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

  • ANWENDBARES RECHT, SCHRIFTFORM, TEILUNWIRKSAMKEIT, GERICHTSSTAND

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-­Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.

Mündliche  Nebenabreden  sind nicht wirksam.  Jegliche vertragsändernden  oder -­ergänzenden

Ver­einbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen

Geschäftsbedin gungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.

Leistungs-­ und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. Soweit gesetzlich zulässig, ist

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Berlin.